AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen zu Grunde. Die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt mit der Auftragserteilung oder der Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

II. Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit unserem Haus kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Für den Umfang unserer Verpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

III. Preise und Zahlung

1. Für unsere Lieferungen und Leistungen berechnen wir eine Vergütung entsprechend unserer Preisliste oder nach unserem individuellen Angebot.

2. Preis wird nach Angebotserstellung erst durch unsere schriftliche  Auftragsbestätigung festgelegt und erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Unsere Preise verstehen sich ab Werk in Euro zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

3. Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzug bei Anlieferung oder, wenn eine spätere Lieferung erfolgt, bei Anzeige der Versandfertigkeit fällig. Wir behalten uns das Recht vor, vom Besteller Vorauskasse zu verlangen.

4. Ist die Zahlung des Bestellers nicht innerhalb einer Woche ab Übergabe zum Versand an den Versender oder ab Anzeige der Versandbereitschaft bei uns eingegangen, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens ist jederzeit möglich und dann auch zu ersetzen.

5. Wechsel akzeptieren wir nicht. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift entgegen.

6. Ist der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, können wir die weitere Erfüllung des Vertrages ablehnen.

7. Verweigert der Besteller eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, so können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.

8. Eingehende Zahlungen tilgen, unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers, zuerst jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Hauptforderungen zunächst jeweils die ältere.

9. Die Kosten für Verpackung und Fracht übernimmt der Besteller für die Lieferung des Materials an uns. Für die Rücksendung der Ware übernehmen wir die Transportkosten bis zum einem Höchstbetrag von 250,00 € ab einem Auftragswert von 150,00 €.
Wird eine Transportversicherung vom Besteller gewünscht, trägt er die Kosten hierfür zusätzlich. Dies gilt für die Anlieferung und die Rücklieferung.

10. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig durch ein Gericht festgestellt sind.

IV. Liefermenge, Lieferzeit

1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt unsere Firma verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird. Die vereinbarte Lieferzeit oder Lieferfrist beginnt erst nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten. Ein Liefertermin ist nur dann für uns bindend, wenn der Liefertermin von uns schriftlich gegenüber dem Besteller als verbindlich bestätigt wurde.

2. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. In diesen Fällen ist der Besteller nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder/und Schadensersatz geltend zu machen.

3. Bei Überschreiten der Lieferfrist oder Lieferzeit hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die zwölf Werktage nicht unterschreiten darf. Wird auch diese Nachfrist nicht eingehalten, haften wir ausschließlich in Höhe des Rechnungswerts des angelieferten Werkzeugs oder der Maschine, welche nicht fristgerecht geliefert wurde.

4. Wird der Versand des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, berechnen wir ihm, beginnend zwölf Werktage nach Meldung der Versandbereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen weiteren Kosten.

V. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des gelieferten Gegenstands geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand unser Werk verlässt. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen als die bloße Reparatur, wie zum Beispiel die Anlieferung und Aufstellung, übernommen haben.

VI. Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei gebrauchten, überarbeiteten Sachen ein Jahr. Wir schulden vorrangig Nachbesserung. Zur Durchführung der Nachbesserung hat uns der Besteller ausreichend Zeit und Gelegenheit zu bieten. Erst, wenn die Nachbesserung zweimal fehlschlägt, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht auf Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

2. Nur bei einer berechtigten Mängelrüge tragen wir die entstehenden unmittelbaren Kosten des Versands und der Versicherung bei Nachbesserung / Ersatzlieferung.

3. Für Mängel des vom Besteller angelieferten Materials haften wir nur, wenn wir den Mangel am Material bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt hätte erkennen müssen. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für die zeichnungsgemäße Ausführung.

4. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von uns für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Zustimmung vorgenommene Änderungen am Liefergegenstand.

5. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen und Mängel zu rügen. Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware uns schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt ein Gewährleistungsanspruch. Sonstige Mängel sind uns innerhalb einer Woche ab Kenntnis des Bestellers anzuzeigen.

6. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen uns besteht nur, soweit uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann. Der Schadensersatz ist auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf Vorsatz beruhen.

7. Für Teile, die uns zur Fertigung, Ergänzung oder Reparatur eingesandt werden, übernehmen wir keine Haftung für deren Verhalten bei der Bearbeitung. Werden diese schadhaft, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

VIII. Pflichtverletzungen

1. Unsere Haftung für Pflichtverletzungen beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.

2. Der Besteller haftet allein für eine mögliche Verletzung von Schutzrechten Dritter. Eine Prüfungspflicht von uns besteht insoweit nicht.

IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Nach unserer Wahl sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

X. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch bestehen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt sinngemäß für eine Regelungslücke.
Sämtliche Erklärungen, die die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.